Berufsschule - Ausbildung von A-Z
Sehr geehrte Auszubildende, sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen zum schulischen Teil der Berufsausbildung zusammengefasst.
Beginnend mit Ihren Ansprechpartner/-innen für die einzelnen Ausbildungsberufe über die Online-Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule und Organisatorisches (z. B. die Vorgehensweise bei Fehlzeiten) bis hin zu Prüfungen und dem feierlichen Abschluss der Ausbildung erfahren Sie Wissenswertes rund um den Besuch der Berufsschule.
Wir hoffen, erste Fragen bereits auf diesem Weg beantworten zu können, helfen Ihnen aber natürlich auch gerne im persönlichen Gespräch weiter.
Über Ihre Rückmeldungen und Anregungen zur Verbesserung freuen wir uns.
Wir wünschen Ihnen, liebe Auszubildende, einen erfolgreichen Besuch der Berufsschule und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und allen weiteren Beteiligten der dualen Berufsausbildung!
Informationen für Berufsschüler/-innen und Ausbildungsbetriebe
… können Sie sich an die jeweilige Teamleiterin/den jeweiligen Teamleiter wenden.
… ist Frauke Hofschröer, Koordinatorin für die Berufsschule (d. h. für alle Ausbildungsberufe), telefonisch über das Sekretariat (Tel.: 05921 96-04) oder per E-Mail () für Sie erreichbar.
Bei Fragen zum Leistungsstand Ihrer Auszubildenden/Ihres Auszubildenden
… helfen Ihnen die Klassen- bzw. Fachlehrkräfte gerne weiter. Diese sind z. B. telefonisch über das Sekretariat (Tel.: 05921 96-04) oder per E-Mail erreichbar (s. Erreichbarkeit außerhalb der Unterrichtszeiten).
- reguläre Ausbildungsdauer (ohne Verkürzung/Verlängerung)
Die Ausbildungsdauer der Ausbildungsberufe, die an unserer Schule unterrichtet werden, beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Ausnahme bilden die Ausbildungsberufe „Verkäufer/-in“ und „Fachlagerist/-in“ mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren. - Verkürzung der Ausbildungszeit
… schon bei Abschluss des Ausbildungsvertrags: Diese erfolgt z. B. aufgrund anrechenbarer Vorbildung der/des Auszubildenden.
… während der bereits laufenden Ausbildung: Diese erfolgt i. d. R. aufgrund besonders guter Leistungen der Auszubildenden/des Auszubildenden im Betrieb und in der Berufsschule. - Verlängerung der Ausbildungszeit
… bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung
… aus anderen Gründen (z. B. längere Krankheit)
Veränderungen der Ausbildungsdauer müssen vom Ausbildungsbetrieb und der/dem Auszubildenden mit der zuständigen Kammer abgestimmt werden. Die Berufsschule gibt bei Bedarf eine Stellungnahme ab, wenn die Ausbildungsdauer aufgrund der Leistungen verkürzt werden soll. Die Entscheidung über Verkürzung oder Verlängerung trifft die Kammer, nicht die Berufsschule. Bitte beachten Sie daher die Hinweise der Kammern zu diesem Thema.
- Verkürzen Auszubildende von Beginn an die Ausbildung auf zwei Jahre, beginnen sie direkt in der Fachstufe I (zweites Ausbildungsjahr).
- Verkürzen Auszubildende von Beginn an die Ausbildung auf zweieinhalb Jahre, beginnen sie in der Grundstufe (erstes Ausbildungsjahr).
Wird die Ausbildung vorzeitig beendet, benötigen wir zeitnah eine schriftliche Abmeldung des Ausbildungsbetriebs (inkl. Angabe, zu welchem Termin die Ausbildung endet). Bitte geben Sie diese entweder an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer oder aber direkt an das Sekretariat.
Auch Frauke Hofschröer, Koordinatorin für die Berufsschule, berät in Problemsituationen.
Weitere Beratungsmöglichkeiten:
- Ausbildungsberater/-innen der Kammern (Kontakte auf den jeweiligen Internetseiten)
- pro aktiv center (https://proaktiv.grafschaft-bentheim.de)
- Jugendberufsagentur (https://jba-grafschaft.de)
- Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de)
- Campus Handwerk Süd-West Niedersachsen GmbH (https://www.campushandwerk-swn.de).
Die Einschulung der neuen Berufsschülerinnen und -schüler findet am letzten Mittwoch der Sommerferien um 08:00 Uhr in unserer Schule statt und dauert ca. 90 Minuten. Danach gehen die Berufsschüler/-innen in die Ausbildungsbetriebe. Einen entsprechenden Terminhinweis finden Sie auch auf unserer Homepage. Ein Raumplan hängt am Tag der Einschulung im Erdgeschoss der Schule aus.
Bei der Einschulung wird u. a. die Klasseneinteilung vorgenommen und der Stundenplan mitgeteilt. Bitte informieren Sie Ihre Auszubildende/Ihren Auszubildenden, falls mehrere Auszubildende Ihres Unternehmens nicht in einer Klasse unterrichtet werden sollen, so dass dies – sofern möglich – bereits bei der Klasseneinteilung berücksichtigt werden kann.
Um sicherzugehen, dass Ihre Auszubildende/Ihr Auszubildender der richtigen Klasse (dreijährige oder aber verkürzte Ausbildung) zugeordnet wird, ist es hilfreich, den Ausbildungsvertrag bei der Einschulung bereit zu halten.
Der reguläre Unterricht für die neu eingerichteten Berufsschulklassen beginnt ebenso wie für die bereits bestehenden Berufsschulklassen ab Schuljahresbeginn (Donnerstag).
Fehlt eine Auszubildende/ein Auszubildender an einem Berufsschultag, an dem eine Klassenarbeit geschrieben wird, so ist ein ärztliches Attest/eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die/der Auszubildende zunächst in der Schule war, diese aber vorzeitig (vor der Klassenarbeit) aus Krankheitsgründen wieder verlassen hat.
Fehlt eine Auszubildende/ein Auszubildender an mehr als einem Berufsschultag in Folge, so ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer per E-Mail zu informieren. Diese E-Mail ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung mit Originalunterschrift, welche die Schule für ihre Unterlagen benötigt.
Ein ärztliches Attest muss der Schule im Original vorliegen. Eine Kopie reicht nur dann aus, wenn der Betrieb diese gegengezeichnet hat (Stempel des Ausbildungsbetriebs, Name und Unterschrift der Ausbilderin/des Ausbilders) oder wenn die/der Auszubildende die Kopie zusammen mit dem Original der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vorlegt, so dass die Echtheit überprüft werden kann.
Sollte Ihre Auszubildende/Ihr Auszubildender dennoch ausnahmsweise nicht am Berufsschulunterricht teilnehmen können, stellen Sie – als Ausbildungsbetrieb – bitte mindestens 14 Tage vorher einen schriftlichen Antrag auf Freistellung und geben Sie dabei konkret den Grund des Antrags an. Bitte richten Sie diesen Antrag an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.
Nach Prüfung der Rahmenbedingungen (u. a. bisherige Fehlzeiten, geplante Klassenarbeiten) entscheidet die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer bzw. bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Unterrichtstagen die Schulleitung über den Antrag.
- für die Absolventinnen und Absolventen der Winterprüfung: eine gemeinsame Veranstaltung Ende Januar (meist im Mehrzweckraum der Berufsbildenden Schulen zwischen KBS und BBS Gesundheit und Soziales)
- für die Absolventinnen und Absolventen der Sommerprüfung: zwei Veranstaltungen am Ende des jeweiligen Schuljahres (meist einmal im Mehrzweckraum der Berufsbildenden Schulen und einmal im Konzert- und Theatersaal der Stadt Nordhorn).
Die Steuerfachangestellten und die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten werden zum Sommertermin in jeweils eigenen Veranstaltungen verabschiedet.
Der Unterricht endet
- nach der 5. Stunde um 12:15 Uhr,
- nach der 6. Stunde um 13:00 Uhr,
- nach der 7. Stunde um 14:05 Uhr,
- nach der 8. Stunde (= regulärer Berufsschultag) um 14:50 Uhr.
Gemäß § 15 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt für alle Auszubildenden folgende Regelung:
§ 15 Freistellung, Anrechnung
„(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen,
- für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlichrechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und
- an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.“
Das Abschlusszeugnis weist neben den Lernfeldnoten des letzten Ausbildungsjahres die Noten der allgemeinbildenden Fächer aller Ausbildungsjahre aus.
Mit erfolgreichem Berufsschulabschluss haben Berufsschüler/-innen die Möglichkeit, einen weiteren schulischen Abschluss (z. B. den Erweiterten Sekundarabschluss I) zu erlangen (s. u. §§ 26 – 28 der Verordnung über berufsbildende Schulen, kurz BbS-VO). Dieser Abschluss wird auf dem Zeugnis separat ausgewiesen.
Erfüllt eine Berufsschülerin/ein Berufsschüler die Bedingungen für einen erfolgreichen Berufsschulabschluss nicht, so erhält sie/er ein Abgangszeugnis (s. u. § 23 BbS-VO).
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§ 23 BbS-VO Abschlüsse
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(1) An den berufsbildenden Schulen können (…) berufliche und (…) schulische Abschlüsse erworben werden.
(2) Ein beruflicher oder schulischer Abschluss wird erworben, wenn der Bildungsgang erfolgreich besucht (…) worden ist.
Ein Bildungsgang ist erfolgreich besucht, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note „ausreichend” bewertet worden sind und in den den Lernbereichen zugeordneten einzelnen Fächern, Lernfeldern (…) insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft” oder höchstens in einem Fall die Note „ungenügend” erreicht worden ist.
Noten in Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs, die bereits in einem früheren Schuljahr abgeschlossen wurden, sind zu übernehmen und gelten als in der Abschlussklasse erbrachte Leistungen.
Die Noten für die in einem Fach des berufsübergreifenden Lernbereichs einer einjährigen Berufsfachschule erbrachten Leistungen sind in das Abschlusszeugnis der Berufsschule zu übernehmen, wenn die Berufsausbildung unmittelbar in der Fachstufe eines einschlägigen Ausbildungsberufes fortgeführt wird und in der Berufsschule kein Unterricht in dem Fach erteilt wurde. (…)
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§ 26 BbS-VO Erwerb des Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss
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Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer
- (…)
- den Berufsschulabschluss in einem Ausbildungsberuf erworben hat (…) für den die Regelausbildungszeit mindestens zwei Jahre beträgt.
§ 27 BbS-VO Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss
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(1) Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer
- den Berufsschulabschluss erworben hat und eine Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf (…) für den die Regelausbildungszeit drei Jahre beträgt, erfolgreich abgeschlossen hat (…)
- den Berufsschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 erworben hat und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf im Sinne von Absatz 1 Nr. 1, für den die Regelausbildungszeit zwei Jahre beträgt, nachweist (…).
§ 28 BbS-VO Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I
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Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer
- entweder die Voraussetzungen des § 27 zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss erfüllt (…) und jeweils im Abschlusszeugnis einen (…) Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie im Fach Deutsch/Kommunikation, in einer fortgeführten Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich – Theorie jeweils mindestens befriedigende Leistungen erreicht hat oder (…).
Eine Ausnahme bildet die gestreckte Abschlussprüfung aller neuen oder in den letzten Jahren neu geordneten Ausbildungsberufe (Bankkaufleute, Kaufleute im Einzelhandel, Kaufleute für Büromanagement, Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufleute im E-Commerce, ITBerufe). Hier findet zur Hälfte der Ausbildungszeit anstelle der Zwischenprüfung der erste Teil der Abschlussprüfung (AP Teil 1), am Ende der Ausbildungsdauer der zweite Teil der Abschlussprüfung (AP Teil 2) statt. Beide Ergebnisse fließen in die Endnote ein.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden im Winter (i. d. R. Ende November) und Sommer (i. d. R. Ende April/Anfang Mai) statt.
Die genauen Termine der Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen werden auf unserer Homepage (unter DUALE AUSBILDUNG > Wissenswertes) und den Seiten der Kammern bekannt gegeben. Der Ort der Prüfung wird meist mit der Einladung durch die Kammer mitgeteilt.
Praktische/Mündliche Abschlussprüfungen im Januar bzw. i. d. R. Juni eines Jahres (Zeitraum ca. drei bis vier Wochen vor Beginn der Sommerferien) werden in unseren Räumlichkeiten (z. B. Büromanagement, Groß- und Außenhandelsmanagement, z. T. IT-Berufe, Steuerfachangestellte) sowie zu einem großen Teil in Betrieben (z. B. Bank, Industrie, Einzelhandel, Logistik-Berufe) durchgeführt.
Die Anmeldung sowohl zur Zwischen- als auch zur Abschlussprüfung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb und die Auszubildende/den Auszubildenden bei der zuständigen Kammer.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kammer.