Zahnmedizinische/-r Angestellte/-r

Der Ausbildungsberuf

Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r werden meist in Zahnarztpraxen tätig; darüber hinaus sind sie in Zahnkliniken oder im Verwaltungsbereich von Krankenkassen, der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beschäftigt. Sie üben ihre Arbeit im Team aus und haben meist unmittelbaren Kontakt zu den Patienten. Für ihre Tätigkeit benötigen sie daher eine hohe Sozial-, Team- und Kommunikationskompetenz. Neben der Assistenz am Behandlungsstuhl und bei der Prophylaxe erfüllen sie Aufgaben im Bereich der Praxishygiene, beim Röntgen und erledigen kleine Arbeiten im Praxislabor. Daher bilden umfassende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen der Zahnheilkunde einen Schwerpunkt der Ausbildung. Verwaltungsarbeiten und Organisation der Praxisabläufe gehören ebenfalls zu den wesentlichen Tätigkeitsgebieten der ZFA. Dies umfasst auch den Umgang mit Praxissoftware, die Leistungsabrechnung und die Mitwirkung beim Qualitätsmanagement.

Ziele der Ausbildung

  • Berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung
  • Erweiterung der bereits vorher erworbenen Allgemeinbildung
  • Erwerb umfassender Handlungskompetenzen
    • Fachkompetenz
    • Personalkompetenz
    • Sozialkompetenz
    • Methoden- und Lernkompetenz
  • Abschluss der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über drei Jahre und gliedert sich in Grundstufe, Fachstufe I und Fachstufe II. Mit einer entsprechenden Vorbildung (zum Beispiel der Allgemeinen Hochschulreife) kann die Ausbildungszeit unter Umständen verkürzt werden. Der Berufsschulunterricht wird in der Grundstufe an zwei Wochentagen, in den Fachstufen I und II jeweils an einem Wochentag erteilt.

Inhalte der Ausbildung

Allgemeinbildender Unterricht

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsspezifischer Unterricht

LF 1: Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten
LF 2: Patienten empfangen und begleiten
LF 3: Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten
LF 4: Patienten bei der Kariestherapie begleiten
LF 5: Patienten bei endotontischen Behandlungen begleiten
LF 6: Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten
LF 7: Medizinische Notfälle begleiten
LF 8: Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten
LF 9: Praxisbedarf beschaffen und verwalten
LF 10: Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten
LF 11: Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten
LF 12: Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden
LF 13: Arbeitsprozesse organisieren und optimieren

LF=Lernfeld

Abschlussprüfung

Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule führt zum Berufsschulabschluss.

Mit einem entsprechenden Notendurchschnitt kann der (Erweiterte) Sekundarabschluss I erworben werden. Die Prüfung erfolgt vor einem Prüfungsausschuss der Zahnärztekammer Niedersachsen und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in folgenden Bereichen statt:

Prüfungsbereich

Gewichtung

1

Durchführen von Hygienemaßnahmen
und Aufbereiten von Medizinprodukten

25 %

2

Empfangen und Aufnahmen von
Patientinnen und Patienten

10 %

Die Prüfung in den Bereichen 1 und 2  erfolgt nach 18 Monaten Ausbildungsdauer.

3

Assistieren bei und Dokumentieren von
zahnärztlichen Maßnahmen

30 %

4

Organisieren der Verwaltungsprozesse
und Abrechnen von Leistungen

25 %

5

Wirtschafts- und Sozialkunde

10 %

Ausbildung von A-Z für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Unter dem Menüpunkt DUALE AUSBILDUNG > Wissenswertes > Berufsschule – Ausbildung von A-Z erhalten Sie zahlreiche Informationen zum schulischen Teil der dualen Berufsausbildung.

Zu den Themen zählen zum Beispiel:

  • die Online-Anmeldung zur Berufsschule,
  • die Einschulung,
  • das Verhalten bei Fehlzeiten aus gesundheitlichen, betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen
  • sowie Zwischen- und Abschlussprüfungen.