Schulordnung

Wir freuen uns, Sie an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen Landkreis Grafschaft Bentheim begrüßen zu können!

Sie haben sich zur Ausbildung an unserer Schule entschlossen und treffen hier auf eine Ihnen zunächst noch unbekannte Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft erfordert das tägliche Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften eine Schulordnung, die Vieles, jedoch nicht alle Einzelheiten, vorschreiben kann und soll. Fühlen Sie sich bitte mitverantwortlich für alles, was in unserer Schule geschieht. Dies gilt natürlich nicht nur für das Verhältnis zu den Mitschülerinnen und -schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulverwaltung, sondern auch für die Gebäude, die Raumausstattung und ganz besonders für ein umweltgerechtes Verhalten.

Verhalten in der Schulgemeinschaft

Schonen Sie unsere Schulgebäude und unsere Einrichtungen, die Ihnen und Ihren Nachfolgern zur Verfügung gestellt werden. Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen kosten Ihr Geld. Bitte beachten Sie sowohl auf dem Schulgelände als auch auf den Parkplätzen sowie vor unserer Schule die geltenden Verkehrsregeln. Dazu zählt u. a., dass Sie mit dem Fahrrad auf dem  Schulgelände und mit dem PKW auf den Parkplätzen nur im Schritttempo und mit größter Aufmerksamkeit fahren, um Unfalle zu vermeiden! Für Fahrzeuge jeglicher Art sind entsprechende Abstellplätze vorhanden und gekennzeichnet. Rücksichtnahme innerhalb der Schulgemeinschaft sowie die gesetzlichen Bestimmungen gestatten Folgendes nicht:

  • das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (Rauchfreie Schule)
  • die Benutzung von Handys oder anderen elektronischen Geräten in den Klassenräumen.
    Handys o. ä. sind während des Unterrichts lautlos zu stellen und nicht sichtbar in der Schultasche oder (wenn vorhanden) Handybox aufzubewahren. Ist die Nutzung der Geräte im Unterricht z. B. zur Bearbeitung von Aufgaben vorgesehen, entscheidet die Lehrkraft über Art und Umfang. Für den Verlust oder Schäden an den mitgebrachten Geräten jeglicher Art haftet die Schule nicht.
  • das Essen und Trinken in den Klassenräumen, auf den Fluren und in den Treppenhäusern
  • das Mitführen von Waffen gemäß dem jeweils gültigen Waffenerlass
  • das Mitführen, den Konsum und den Handel mit alkoholischen Getränken
  • sowie Drogen jeglicher Art
  • das Anfertigen nicht autorisierter Fotos und Filme.

Sie selbst sind für Sauberkeit und Ordnung in Ihrem Klassenraum verantwortlich. Die Klassenräume werden in jeder Pause verschlossen, um Ihr Eigentum zu schützen.

Unterricht und Pause

UnterrichtsPausenzeiten

Unsere Unterrichts – und Pausenzeiten sind folgendermaßen festgelegt:

Während der Pausen und in den Freistunden halten Sie sich in der Pausenhalle, auf dem Pausenhof und während der Öffnungszeiten in der Cafeteria auf. Der Raum 211 steht Ihnen als Stillarbeitsraum ebenfalls zur Verfügung (Buchung über das Sekretariat).

Auch während der Pausen tragen die Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung für Sie. Dieser Verantwortung können sie nicht gerecht werden, wenn Sie das Schulgelände verlassen. In dem Falle tragen Sie selbst die daraus entstehenden Risiken.

Unterrichtsversäumnisse

Wenn Sie aus Krankheitsgründen verhindert sind, am Unterricht teilzunehmen, ist innerhalb von drei Tagen eine Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft vorzulegen (Berufsschülerinnen/Berufsschüler bis zum nächsten Berufsschultag)! Schülerinnen/Schüler, die nicht Berufsschülerinnen/Berufsschüler sind, müssen eine ärztliche Bescheinigung
vorlegen, wenn sie länger als drei Tage krank sind. In besonderen Fällen kann von allen Schülerinnen/Schülern ein ärztliches Attest verlangt werden. Für die anschließende Aufbewahrung der abgezeichneten Entschuldigungen ist die Schülerin bzw. der Schüler einer Vollzeitschulform selbst verantwortlich. Die Entschuldigungen sind bis mindestens ein Jahr nach Beendigung des Ausbildungsganges aufzubewahren.

Versicherungsschutz

Melden Sie Unfälle, Diebstähle und andere Schadensfälle bitte unverzüglich in der Verwaltung. Dort wird Ihnen geholfen, Ihren Schadensfall zu regulieren. Schmuck, Zahlungsmittel, Urkunden, Fahrausweise, Schlüssel u. a. fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Achten Sie bitte selbst auf Ihr Eigentum, denn unbeaufsichtigte Gegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Ebenso besteht wie bereits beschrieben kein Unfallversicherungsschutz, wenn Sie das Schulgebäude während der Unterrichtszeit verlassen.

Wir hoffen, dass Sie sich schnell in unserer Schule zurechtfinden und sich wohlfühlen. Sollten dennoch einmal Probleme auftreten, sind Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeiter und Schulleitung jederzeit zu einem Gespräch bereit. Auch die Schülervertretung (SV), zu deren Sitzungen die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Klassen regelmäßig eingeladen werden, steht Ihnen bei Problemen – ebenso für Anregungen zum Schulalltag – zur Verfügung.