Steuerfachangestellte/-r

Der Ausbildungsberuf

Steuerfachangestellte werden in Büros der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für die Planung, Durchführung und Kontrolle verschiedenster steuerlicher Aufgabenbereiche und die Unternehmensberatung eingesetzt. Daneben werden sie auch in Behörden, Banken und anderen Unternehmen tätig. Neben einem breiten juristischen Grundwissen verfügen Steuerfachangestellte über umfassende Kenntnisse im Umsatzsteuer-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Bewertungsrecht sowie über fundierte Kenntnisse in der Buchführung und Bilanzierung.

Ziele der Ausbildung

  • Berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung
  • Erweiterung der bereits vorher erworbenen Allgemeinbildung
  • Erwerb umfassender Handlungskompetenzen
    • Fachkompetenz
    • Personalkompetenz
    • Sozialkompetenz
    • Methoden- und Lernkompetenz
  • Abschluss der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über drei Jahre und gliedert sich in Grundstufe, Fachstufe I und Fachstufe II. Mit einer entsprechenden Vorbildung (zum Beispiel der Allgemeinen Hochschulreife oder dem erfolgreichen Besuch einer kaufmännischen Berufsfachschule) kann auf Antrag an die zuständige Steuerberaterkammer die Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Berufsschulunterricht wird in der Grundstufe an zwei Wochentagen, in den Fachstufen I und II jeweils an einem Wochentag erteilt.

Inhalte der Ausbildung

Abschlussprüfung

Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule führt zum Berufsschulabschluss.

Mit einem entsprechenden Notendurchschnitt kann der (Erweiterte) Sekundarabschluss I erworben werden. 

Fach

Dauer

Gewichtung

Steuerlehre

130 min

35%

Rechnungswesen

110 min

30%

AWL

60 min

10%

Mündliche Prüfung

30 min

25%

 

Zusatzangebote während der Ausbildung

Ausbildung von A-Z für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Unter dem Menüpunkt Ausbildung von A-Z erhalten Sie zahlreiche Informationen zum schulischen Teil der dualen Berufsausbildung.

Zu den Themen zählen zum Beispiel:

  • die Online-Anmeldung zur Berufsschule,
  • die Einschulung,
  • das Verhalten bei Fehlzeiten aus gesundheitlichen, betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen
  • sowie Zwischen- und Abschlussprüfungen.