Steuerfachangestellte werden in Büros der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für die Planung, Durchführung und Kontrolle verschiedenster steuerlicher Aufgabenbereiche und die Unternehmensberatung eingesetzt. Daneben werden sie auch in Behörden, Banken und anderen Unternehmen tätig. Neben einem breiten juristischen Grundwissen verfügen Steuerfachangestellte über umfassende Kenntnisse im Umsatzsteuer-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Bewertungsrecht sowie über fundierte Kenntnisse in der Buchführung und Bilanzierung.
Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über drei Jahre und gliedert sich in Grundstufe, Fachstufe I und Fachstufe II. Mit einer entsprechenden Vorbildung (zum Beispiel der Allgemeinen Hochschulreife oder dem erfolgreichen Besuch einer kaufmännischen Berufsfachschule) kann auf Antrag an die zuständige Steuerberaterkammer die Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Berufsschulunterricht wird in der Grundstufe an zwei Wochentagen, in den Fachstufen I und II jeweils an einem Wochentag erteilt.
LG 1: Allgemeine Wirtschaftslehre
LG 2: Buchführung, Bilanzierung und Controlling
LG 3: Umsatzsteuerrecht
LG 4: Einkommensteuerrecht
LG 5: Gewerbesteuerrecht
LG 6: Bewertungsrecht
LG 7: Abgabenordnung
Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule führt zum Berufsschulabschluss.
Mit einem entsprechenden Notendurchschnitt kann der (Erweiterte) Sekundarabschluss I erworben werden. Die Prüfung erfolgt vor der Steuerberaterkammer und ist in vier Prüfungsbereiche unterteilt:
Unter dem Menüpunkt DUALE AUSBILDUNG > Wissenswertes > Berufsschule – Ausbildung von A-Z erhalten Sie zahlreiche Informationen zum schulischen Teil der dualen Berufsausbildung.
Zu den Themen zählen zum Beispiel: