Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte werden in Büros der Rechtsanwälte und Notare für die Planung, Durchführung und Kontrolle verschiedenster juristischer Aufgabenbereiche eingesetzt. Daneben werden sie auch in Behörden, Banken und Versicherungen tätig. Neben einem breiten juristischen Grundwissen verfügen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte über Kenntnisse im Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, Ehe-, Familien- und Erbrecht sowie über fundierte Kenntnisse im Grundbuch- und Liegenschaftsrecht.
Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über drei Jahre und gliedert sich in Grundstufe, Fachstufe I und Fachstufe II. Mit einer entsprechenden Vorbildung (z. B. der Allgemeinen Hochschulreife oder dem erfolgreichen Besuch einer kaufmännischen Berufsfachschule) kann auf Antrag an die zuständige Rechtsanwalts- und Notarkammer die Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Berufsschulunterricht wird in der Grundstufe an zwei Wochentagen, in den Fachstufen I und II jeweils an einem Wochentag erteilt.
LF 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
LF 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren
LF 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
LF 4: Ansprüche außergerichtlich geltend machen
LF 5: Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
LF 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
LF 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
LF 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
LF 9: Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden
LF 10: Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen
LF 11: Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
LF 12: Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten
LF 13: Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
LF 14: Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
LF 15: Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
LF 16: Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln
Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule führt zum Berufsschulabschluss.
Mit einem entsprechenden Notendurchschnitt kann der (Erweiterte) Sekundarabschluss I erworben werden. Die Prüfung erfolgt vor der Rechtsanwalts- und Notarkammer und ist in fünf Prüfungsbereiche unterteilt, die unterschiedlich gewichtet werden:
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Zu den Themen zählen zum Beispiel: