Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r

Der Ausbildungsberuf

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte werden in Büros der Rechtsanwälte und Notare für die Planung, Durchführung und Kontrolle verschiedenster juristischer Aufgabenbereiche eingesetzt. Daneben werden sie auch in Behörden, Banken und Versicherungen tätig. Neben einem breiten juristischen Grundwissen verfügen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte über Kenntnisse im Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, Ehe-, Familien- und Erbrecht sowie über fundierte Kenntnisse im Grundbuch- und Liegenschaftsrecht.

Ziele der Ausbildung

  • Berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung
  • Erweiterung der bereits vorher erworbenen Allgemeinbildung
  • Erwerb umfassender Handlungskompetenzen
    • Fachkompetenz
    • Personalkompetenz
    • Sozialkompetenz
    • Methoden- und Lernkompetenz
  • Abschluss der Ausbildung zur bzw. zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über drei Jahre und gliedert sich in Grundstufe, Fachstufe I und Fachstufe II. Mit einer entsprechenden Vorbildung (z. B. der Allgemeinen Hochschulreife oder dem erfolgreichen Besuch einer kaufmännischen Berufsfachschule) kann auf Antrag an die zuständige Rechtsanwalts- und Notarkammer die Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Berufsschulunterricht wird in der Grundstufe an zwei Wochentagen, in den Fachstufen I und II jeweils an einem Wochentag erteilt.

Inhalte der Ausbildung

Allgemeinbildender Unterricht

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsspezifischer Unterricht

LF 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
LF 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren
LF 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
LF 4: Ansprüche außergerichtlich geltend machen
LF 5: Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
LF 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
LF 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
LF 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
LF 9: Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden
LF 10: Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen
LF 11: Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
LF 12: Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten
LF 13: Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
LF 14: Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
LF 15: Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
LF 16: Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln

Abschlussprüfung

Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule führt zum Berufsschulabschluss.

Mit einem entsprechenden Notendurchschnitt kann der (Erweiterte) Sekundarabschluss I erworben werden. Die Prüfung erfolgt vor der Rechtsanwalts- und Notarkammer und ist in fünf Prüfungsbereiche unterteilt, die unterschiedlich gewichtet werden:

WRFPrüfung

Zusatzangebote während der Ausbildung

Ausbildung von A-Z für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Unter dem Menüpunkt DUALE AUSBILDUNG > Wissenswertes > Berufsschule – Ausbildung von A-Z erhalten Sie zahlreiche Informationen zum schulischen Teil der dualen Berufsausbildung.

Zu den Themen zählen zum Beispiel:

  • die Online-Anmeldung zur Berufsschule,
  • die Einschulung,
  • das Verhalten bei Fehlzeiten aus gesundheitlichen, betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen
  • sowie Zwischen- und Abschlussprüfungen.