Hinweise der Kammern zu anstehenden Zwischen- und Abschlussprüfungen

  • Beitrag veröffentlicht:15. Februar 2021
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Ärztekammer:

Anlässlich des aktuellen Pandemiegeschehens, den Mitte Januar noch einmal verschärften Corona-Maßnahmen sowie der Corona-Fallzahlen auf nach wie vor hohem Niveau hat die Ärztekammer Niedersachen (ÄKN) entschieden, die diesjährige Zwischenprüfung ausfallen zu lassen. Das Risiko einer Ansteckung soll unbedingt vermieden werden.

Die Zwischenprüfung dient vor allem dazu, dass die Auszubildenden nach der Hälfte der Ausbildungszeit ihren jeweiligen Kenntnisstand feststellen. Die ÄKN beabsichtigt daher, den Absolventinnen und Absolventen der ursprünglich für Ende Februar 2021 terminierten Zwischenprüfung die Klausur und – zeitversetzt – den Lösungsschlüssel zur Verfügung zu stellen, so dass alle betroffenen Auszubildenden ihren aktuellen Kenntnisstand im Ausbildungsberuf selbst ermitteln können. Das ermöglicht ihnen, zielgerichtet weiterzulernen und Fragen zu stellen – im Ausbildungsbetrieb ebenso wie in der Berufsschule. 

Die Absage der Zwischenprüfung und die Ermittlung des Kenntnisstandes in Eigenregie der Auszubildenden sind mit dem Niedersächsischen Kultusministerium abgestimmt.  Die ÄKN bittet alle Betroffenen für dieses Vorgehen zum Schutz vor Ansteckung um Verständnis. Fragen dazu beantworten Ihnen gern die Ausbildungsberaterinnen und -berater in Ihrer ÄKN-Bezirksstelle.

MFA-Abschlussprüfung Sommer 2021

Der schriftliche Teil der MFA-Abschlussprüfung Sommer 2021 ist für den 24. April 2021 terminiert.

Zahnärztekammer:

Abgesagt: Zwischenprüfung am 10.03.2021 für Zahnmedizinische Fachangestellte

Die Coronavirus-Pandemie besteht weiterhin fort. Teil der Pandemiebekämpfung ist auch ein nur sehr eingeschränkter Schulbetrieb; Räumlichkeiten für Prüfungen werden niedersachsenweit nicht zur Verfügung gestellt.

Aus diesem Grund und da uns die Gesundheit unserer Auszubildenden am Herzen liegt, wurde die anstehende Zwischenprüfung am 10.03.2021 für Zahnmedizinische Fachangestellte ersatzlos abgesagt.

Nachteile werden den Auszubildenden durch diese Absage nicht entstehen.

Die Sommerprüfung 2021 ist von dieser Absage nicht betroffen.

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