Absage der Zwischenprüfung bzw. AP Teil 1 von HWK, IHK und ZKN

  • Beitrag veröffentlicht:18. März 2020
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HWK

Alle Prüfungen in sämtlichen Gewerken und Bereichen, die ab dem 17. März geplant waren, werden abgesagt. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis zum 18. April gelten.

Weitere Informationen finden Sie unter https://hwk-osnabrueck.de/.


IHK

Alle Zwischen- und Abschlussprüfungen in den IHK-Ausbildungsberufen sind bis einschließlich 24. April 2020 abgesagt worden.

UPDATE: Die ausgefallenen Zwischenprüfungen entfallen ersatzlos. Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt bzw. teilgenommen und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung als erfüllt. Die Abschlussprüfungen Teil 1 werden nachgeholt, sobald es die Situation zulässt. Über die Termine informiert die IHK so schnell wie möglich mit genügend Vorlauf.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.osnabrueck.ihk24.de/

und https://www.osnabrueck.ihk24.de/aus-und-weiterbildung/ausbildung/aktuelles/coronavirus-faq-ausbildung


ZKN

Die anstehende Zwischenprüfung am 18.03.2020 für Zahnmedizinische Fachangestellte wird abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Wann dies genau sein wird, lässt sich zur Zeit noch nicht abschätzen.

Die Sommerprüfung 2020 ist von dieser Absage nicht betroffen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://zkn.de/.